Frauenärztin, Geburtshilfe und Homöopathie

Erstattung homöopathischer Medikamente

Liebe Patienten,
hiermit möchte ich Ihnen eine erfreuliche Mitteilung machen: die Techniker Krankenkasse sowie auch die Hanseatische Krankenkasse (HEK) erstatten als erste gesetzliche Krankenkassen ab dem 1.1.2012 nicht nur Ihre homöopathische Behandlung in Form der Erstanamnese, sondern auch Ihre homöopathischen Medikamente. Wenn Sie bei einer dieser beiden Kassen versichert sind, bedeutet das, dass Sie ein Privatrezept oder ein grünes Rezept von uns erhalten, für welches Sie zunächst in Vorkasse treten müssen. Danach reichen Sie das Rezept oder von den Apotheken an Sie geschickte Rechnungen bei einer diese beiden Kassen ein. Sie erhalten das Geld dann von Ihrer Kasse zurück.  Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns bitte an!