Frauenärztin, Geburtshilfe und Homöopathie

Krebsvorsorge

Liebe Patientin,
was passiert bei der Krebsvorsorge?
Ab dem 20.Lebensjahr wird eine jährliche Krebsfrüherkennung empfohlen.

  • Dazu gehören für die gesetzlich versicherten Patientinnen der zytologische Abstrich, der Tastbefund von Gebärmutter und Eierstöcken sowie die Messung des Blutdrucks.
  • Der Tastbefund der Brust sowie die der Lymphknoten in der Achselhöhle werden laut Empfehlung der gesetzlich versicherten Patientinnen ab dem 30.LJ einmal im Jahr durchgeführt. Seit dem 1.1.2020 bekommt jede Frau ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre einen HPV-Abstrich von der Kasse erstattet.
  • Die Privatkassen haben für die Patientinnen ab dem 20.LJ zusätzlich eine Urinuntersuchung, die oben erwähnte Brustuntersuchung sowie Ultraschall für Brust und Unterbauch (Gebärmutter und Eierstöcke) im Programm.

Was passiert mit dem zytologischen Abstrich?

bigkrebsvorsorgeDieser wird in ein spezielles Labor geschickt und dort untersucht. Dies dauert circa 2 Wochen. Sollten Sie von uns keine Nachricht erhalten, sind Ihre Ergebnisse unauffällig. Bei einem auffälligem Ergebnis werden wir uns entweder schriftlich oder telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn Sie das vermeiden möchten, können Sie gerne selbst anrufen.

Wie denke ich an meinen Termin?

Unsere Praxis bietet ein kostenloses Recall-System an, daran können Sie jederzeit teilnehmen wenn Sie einen eine E-Mail oder einen Brief von uns erhalten, wissen Sie, dass Sie wieder zur Untersuchung kommen sollten.

Was kann ich tun, um die Sicherheit der Krebsfrüherkennung zu optimieren (verbessern?)

Es hat sich erwiesen, dass der oben beschriebene Tastbefund oft alleine nicht ausreicht, um bösartige Erkrankungen wie Gebärmutter-und Eierstockkrebs zu vermeiden, daher bieten die oben genannten Leistungen (Ultraschalle, Urin-Untersuchung) als IGEL- Leistungen an (siehe IGEL-Leistungen unserer Praxis)

Ab dem 50. Lebensjahr empfehlen wir einmal im Jahr einen Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl (Hämo-Hapto-Test)
Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie von uns eine Beratung für die Darmspigelung (diese wird von den gesetzlichen Kassen erstattet). Die Darmspiegelung findet nicht bei uns in der Praxis statt, sondern bei anderen Fachärzten.

Wie lange sollte ich zur Krebsvorsorge kommen?

Solange es für Sie möglich ist, sollten Sie bis ins hohe Alter 1x/Jahr kommen.